2G-Regelung für alle Sportanlagen

Ab sofort ist der Zutritt nur noch unter 2G-Bedinngungen möglich. Ausgenommen sind Kinder und nicht-impfähige Personen.

Wie aus der Presse bereits entnommen werden konnte, gelten ab heute (24.11.2021) schärfere Regelungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Ab sofort haben nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu sämtlichen Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen.

Davon ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. In letzterem Fall bitten wir darum, ein entsprechendes Attest sowie einen tagesaktuellen Testnachweis mitzuführen.

Unsere Trainerinnen und Trainer werden - sofern noch nicht geschehen - die 2G-Nachweise bei dem nächsten Zusammentreffen einsehen und kurz dokumentieren.

Die Nachweise von Eltern, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie anderen Personen werden beim Besuch des Sportplatzes oder der Sporthallen kontrolliert.

Im Vereinsheim gilt eine Maskenpflicht, sofern keine festen Steh- oder Sitzplätze eingenommen werden.

Wir bitten um Einhaltung dieser Regeln, damit wir gemeinsam weitergehende Maßnahmen, zum Beispiel einen Lockdown, verhindern können.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Eltern zum Besuch der Sportstätten zwingend den 2G-Nachweis mitführen müssen, da sie die Sportanlagen andernfalls umgehend verlassen müssen. Als Verein sind wir verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren, da ansonsten auch wir mit einem Bußgeld belegt werden können.

von Christoph Hensen
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